Unfallgutachten

Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten ist notwendig, damit die Schuld bewiesen werden kann. Bei einem unverschuldeten Unfall wird ein Haftpflichtgutachten erstellt (Ausnahme Bagatellschaden). Liegt die Schadenshöhe über die Bagatellgrenze, werden die gesamten Kosten, die für das Erstellen eines Gutachtens enstehen, von der Versicherung des Verursachers übernommen. Das heißt, dass Sie als Unschuldiger keinerlei Kosten tragen müssen.


Grundsätzlich sollten Sie bei einem Unfall, einen Sachverständiger der gegnerischen Versicherung ablehnen.

Ebenso werden in einem Unfallgutachten der Anspruch auf einen Nutzungsausfall, eine Wertminderung oder ein Mietwagen geprüft.

Die Höhe der Gutachterkosten sind abhängig von der Schadenshöhe.  

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