FAQ / Häufig
gestellte Fragen
- Wie lange dauert es bis das Gutachten fertig ist?
-
Sobald Sie Car Crash Gutachten beauftragen, wird am gleichen Tag das Erstellen des Gutachtens begonnen. Circa fünf Tage werden benötigt um das Gutachten fertigzustellen.
- Wie hoch ist der Schaden?
-
Die Schadenshöhe variiert je nach Fahrzeug, Wert der Fahrzeugteile, regionale Stundensätze der Hersteller und Ausmaß des Unfalls. Die genaue Schadenhöhe wird nach Begutachtung festgelegt.
- Was muss ich als erstes tun wenn ich einen Unfall habe?
-
1. Ruhe bewahren
2. Fahrzeug absichern
3. Erste Hilfe
4. Beweissicherung (Foto- oder Videoaufnahmen)
5. Versicherung kontaktieren - Brauche ich unbedingt einen Rechtsanwalt?
-
Es ist keine Pflicht einen Rechtsanwalt zu beauftragen, jedoch kann es bei strittigen Situationen ein Vorteil sein. Falls Sie der Geschädigte sind, ist Ihr Rechtsanwalt für Sie kostenfrei. Die gegnerische Versicherung hat die Kosten zu übernehmen.
- Wie lange dauert es bis die gegnerische Versicherung meinen Schaden bezahlt?
-
Dies ist immer unterschiedlich. In der Regel zahlen Versicherung innerhalb von 4-8 Wochen aus.
- Muss ich meinen Schaden reparieren lassen?
-
Nein, Sie können sich Ihre Schadensumme auszahlen lassen, jedoch ist eine fachgerechte Reparatur empfehlenswert. Wenn Sie den entstandenen Schaden nicht fachgerecht reparieren lassen, werden bei einem erneuten Unfall die bereits beschädigten Teile als Altschaden aufgelistet. Zum Beispiel: Ihr Fahrzeug wurde von einem Unfallgegner angefahren. Bei diesem Unfall wird Ihr Stoßfänger hinten beschädigt. Sie lassen sich die Summe auszahlen, jedoch nicht reparieren.
Nun sind Sie wieder an einem Unfall verwickelt. Auch dieses mal wurde Ihr Stoßfänger und Ihre Heckklappe beschädigt. Die Beschädigung an Ihrer Heckklappe wird von Versicherung gezahlt, aber der Stoßfänger wird aufgrund von einem Altschaden nicht übernommen. - Muss ich einen Gutachter der gegnerischen Versicherung begutachten lassen?
-
Nein, bei einem Haftpflichtschaden können Sie den gegnerischen Gutachter ablehnen. Jeden Geschädigten steht ein objektiver Sachverständiger, der nicht von der Versicherung vorgegeben wurde, zu. Bei Kaskoschäden wird nach vertaglicher Vereinbarung der Gutachter der Versicherung vorgegeben.
- Muss ich den Schadenhergang an die gegnerische Versicherung erläutern?
-
Überlassen Sie am besten Ihren Rechtsanwalt oder Ihrer Versicherung die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.
