Unfall melden
Unfallstelle absichern!
Bevor wir mit der Thematik anfangen, wie Sie ein Unfall melden, möchten wir deutlich machen, dass das Leben das wertvollste ist. Daher ist es nach einem Unfall enorm wichtig, als allererstes die Unfallstelle abzusichern. Dies rettet in manchen Fällen Leben.
Nachfolgenden wird die vorgegebene Reihenfolge vom ADAC aufgelistet:
- Warnblinkanlage einschalten und eigenes Auto abstellen.
- Warnweste anziehen.
- Unfallstelle absichern: Warndreieck aufstellen.
- Notruf absetzen (im Tunnel oder auf der Autobahn am besten über eine Notrufsäule)
- Erste Hilfe leisten.
Polizei kontaktieren!
Unser Rat an Sie: Falls Sie in einem Unfall verwickelt sind, rufen Sie die Polizei. Auch wenn der Schaden nicht allzu groß ist, die polizeiliche Aufnahme könnte für Sie als Geschädigten vorteilhaft sein. Die Polizei kann erste Einschätzungen zur Schuldfrage übermitteln.
Schadenfotos aufnehmen
Fotos frisch nach dem Unfall sind besonders wichtig. Sie können den Schadenumfang, den Schadenhergang und in manchen Fällen sogar die Schuldfrage beantworten. Sie dienen ebenfalls als Beweismittel. Im Falle eines Unfalls mit einem anderen Fahrzeug, achten Sie darauf beide Fahrzeuge zu fotografieren.
Daten mit Unfallgegner austauschen
Folgende Daten sollten Sie sich notieren:
1. Personalien vom Unfallgegner (Name, Anschrift, Telefonnummer)
2. Fahrzeugdaten (Kennzeichen, ggf. Baujahr, Fahrzeugtyp)
3. Versicherungsdaten (Versicherungsnehmer, Anschrift der Versicherung, ggf. Versicherungsnummer)
4. Unfalltag, Unfallort (Datum, Uhrzeit, genauer Unfallort)
5. Falls Zeugen vorhanden, Personalien von Zeugen (Name, Anschrift)
Gutachter kontaktieren
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie als
Geschädigter einen unabhängigen Kfz-Gutachter kontaktieren, um ein Schadengutachten erstellen zu lassen. Dies ist wichtig, um den Schaden objektiv zu dokumentieren und
Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Unfall der Versicherung melden
Um Ansprüche geltend machen zu können, müssen Sie einen Unfall fristgerecht bei der jeweiligen Versicherung melden.
- Bei selbstverschuldetem Unfall mit Schaden für andere Beteiligte der eigenen Haftpflichtversicherung.
- Als Geschädigter der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
- Bei selbstverschuldetem Unfall mit eigenem Schaden der Vollkaskoversicherung.
Bei selbstverschuldetem Unfall müssen Sie Ihrer Versicherung in der Regel innerhalb von einer Woche den Unfall melden.
Als Geschädigter müssen Sie der gegnerischen Versicherung den Unfall in der Regel innerhalb von zwei Wochen melden.






