Schadens-regulierung

bei ungeklärter Schuldfrage

Wie wird bei ungeklärter Schuldfrage abgerechnet?

Bei ungeklärter Schuldfrage wird der Schaden oft im Rahmen einer 50/50-Regelung aufgeteilt, bei der beide Parteien die Reparaturkosten hälftig tragen. Eine endgültige Schadensregulierung durch die jeweilige Versicherung ist zunächst nicht möglich, bis die Schuldfrage geklärt ist. Wenn eine Einigung ausbleibt, kann es zu einem Zivilprozess kommen, in dem ein Gutachten entscheidend ist.