Leihwagen nach Unfall

Wann besteht ein Anspruch auf Leihwagen nach einem Unfall?


Ein Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Unfall besteht, sobald das eigene Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrbereit ist, sei es zur Reparatur oder zur Erstellung eines Gutachtens. Der Anspruch gilt ab dem Unfallzeitpunkt, auch wenn das Fahrzeug noch nicht in der Werkstatt ist. Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach der Dauer der Reparatur oder der Zeit bis zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs bei Totalschaden. 

Unmittelbar nach einem Unfall

Während der Gutachtenerstellung

Während der Reparatur

Bei einem Totalschaden

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Unmittelbar nach einem Unfall

Sobald Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen.

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Während der Gutachtenerstellung

Auch während der Schadensermittlung durch einen Gutachter steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu.

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Während der Reparatur

Die Kosten für den Leihwagen werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen, solange Ihr Fahrzeug in der Werkstatt repariert wird.

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Bei einem Totalschaden

Auch bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen, bis ein Ersatzfahrzeug beschafft wurde, wobei eine gewisse Bedenkzeit für die Entscheidung zwischen Reparatur und Neubeschaffung eingeräumt wird.