Kostenvoranschlag

Wann wird ein Kostenvoranschlag erstellt?

Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel bei einem Bagatellschaden erstellt. Als Bagatellschaden wird ein Schaden bezeichnet, dessen Schadenshöhe 750 Euro nicht überschreitet.

Ein Kostenvoranschlag ist nicht so aufwendig wie ein Gutachten, da nur die Reparaturkosten bestimmt wird und das Fahrzeug nicht detailliert begutachtet wird.

Sollte die Schuld an dem Schaden nicht bei Ihnen liegen, muss die gegnerische Versicherung ebenfalls die Kosten des Kostenvoranschlags übernehmen.

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