Totalschaden
Was ist ein Totalschaden?
Ein Totalschaden bei einem Unfall bedeutet, dass das beschädigte Fahrzeug entweder technisch nicht mehr reparabel ist oder die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen würden, was ihn wirtschaftlich nicht sinnvoll macht. Es gibt zwei Hauptarten von Totalschäden: technischen und wirtschaftlichen Totalschaden.
TECHNISCHER TOTALSCHADEN
Das Fahrzeug ist so stark beschädigt, dass eine Reparatur technisch unmöglich ist oder der vorherige Zustand nicht wiederhergestellt werden kann.
Die Verkehrssicherheit kann nicht mehr gewährleistet werden. Der Restwert des Fahrzeugs ist in der Regel sehr gering oder null, und das Fahrzeug muss verschrottet werden.
WIRTSCHAFTLICHER TOTALSCHADEN
Die Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (also der Preis für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug).
Das bedeutet, dass es wirtschaftlich sinnvoller ist, ein anderes Fahrzeug zu kaufen, als das beschädigte zu reparieren. Der Restwert des Fahrzeugs (der Betrag, den man für das beschädigte Fahrzeug noch erzielen könnte) spielt bei der Entscheidung eine Rolle. Ausnahme: Die 130% Reglung.
In manchen Fällen, wenn die Reparaturkosten knapp über dem Wiederbeschaffungswert liegen (z.B. bis zu 130%), kann die Versicherung die Reparaturkosten dennoch übernehmen.
