Ratgeber
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1. Kontakt mit der gegnerischen Versicherung
Sollten Sie einen Anruf oder einen Brief von der gegnerischen Versicherung erhalten, machen Sie Gebrauch Ihrer Rechte und sagen bei der gegnerischen Versicherung nicht aus. Unser Rat an Sie: wenden Sie sich an Ihrer Versicherung oder Rechtsanwalt.
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2. Gutachter der Gegenseite ?
Lehnen Sie einen, von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachter ab. Als Geschädigter dürfen Sie dies ohne Angabe von Gründen tun. Schalten Sie stattdessen einen kompetenten und unabhängigen Sachverständigen ein.
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3. Rufen Sie die Polizei bei einem Unfall
Rufen Sie die Polizei, wenn Sie an einem Unfall beteiligt sind. Auch wenn der Gegner Ihnen Schuldbewusstsein zeigt, ist es hilfreich das Geschehen von der Polizei aufnehmen zu lassen.
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4. Rechtsanwalt empfehlenswert
Auch wenn Sie keine Schuld haben ist ein Rechtsanwalt empfehlenswert. Für Sie als Geschädigten ist ein Rechtsanwalt kostenlos.
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5. Unfall sofort melden
Sollten Sie an einem Unfall beteiligt sein, melden Sie den Unfall umgehend bei Ihrer Versicherung, damit Ihr Versicherungsschutz weiterhin bestehen bleibt.



